VON DER IDEE ZUM PROJEKT

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • Alle natürlichen und juristischen Personen aus der Region HIM – z.B. Privatpersonen, Vereine, Kommunen, soziale Einrichtungen oder Unternehmen
  • Projektinhalte entsprechend der in der Regionalen Entwicklungsstrategie formulierten Ziele 
  • Förderfähig sind fast alle Arten von Kosten (z.B. Bau- und Einrichtungskosten, Sachkosten, Fremdleistungen, Personalkosten).

WIE VIEL WIRD GEFÖRDERT?

  • Bis zu 250.000 € Zuwendung für ein Projekt
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Von den übrigen 30 % müssen mindestens 10 % Eigenmittel des Projektträgers sein, der Rest kann aus anderen öffentlichen oder privaten Quellen zugeschossen werden. 
    ➔ Dabei darf bürgerschaftliches Engagement in vielen Fällen als fiktive Ausgabe in die Projektkosten einberechnet werden, sodass ein Eigenanteil ggf. auch in Form ehrenamtlicher Arbeit eingebracht werden kann


Wenn Sie möchten, dass in den kommenden LAG-Sitzungen über Ihren LEADER-Projektantrag abgestimmt werden soll, müssen dem Regionalmanagement Ihre Unterlagen ca. einen Monat vor der Sitzung vollständig vorliegen. Für das Jahr 2024 bedeutet das:


Deadlines für LEADER-Projektanträge:

LAG-Sitzungen:

02.06.202403.07.2024
20.10.202421.11.2024



PROJEKTABLAUF



BERATUNG



SKIZZE



ABSTIMMUNG



ANTRAG



UMSETZUNG

BERATUNG

SKIZZE

ABSTIMMUNG

ANTRAG

UMSETZUNG




Wir unterstützen gerne

Das Regionalmanagement (RM) begleitet Sie während des gesamten Projektprozesses. Es hilft bei der sorgfältigen Vorbereitung von Konzept und Unterlagen und koordiniert den Beratungsprozess in der Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Erfüllt Ihre Projektidee alle Voraussetzungen und spricht die Lokale Aktionsgruppe eine Genehmigung für das Projekt aus, wird der formale Antrag bei der Bezirksregierung eingereicht. Die Bezirksregierung entscheidet als bewilligende Stelle endgültig über die Förderfähigkeit des Projektes.