FÖRDERPROGRAMM KLEINPROJEKTE

Frische Ideen gesucht 

Seit 2020 fördern das Land NRW und der Bund regionale Kleinprojekte, die in LEADER-Regionen und NUR in LEADER-Regionen umgesetzt werden können. Im Jahr 2024 ging es dann auch in unserer neu gegründeten LEADER-Region los. Alle Unterlagen, die Sie für die Einreichung Ihrer Projektidee benötigen werden vor dem Projektaufruf hier auf Sie warten.


Zum Förderprogramm Kleinprojekte

Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände sowie die LEADER-Kommunen erhalten durch die Kleinprojekte-Förderung auch für kleinere Ideen zur Verbesserung ihrer Heimat unbürokratisch finanzielle Unterstützung. 

Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.

Das „Programm Kleinprojekte“: Zahlen und Fakten

Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung des Bundes und des Landes. Diese können von den diesjährigen Neuwahlen betroffen sein. Bitte beachten Sie bei Ihrem Antrag, dass sich aus diesen Verzögerungen ein kürzerer Durchführungszeitraum für Sie ergeben kann. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Die LEADER-Region HIM ruft zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen des Kleinprojekte-Förderprogramms auf.

Förderzeitraum: 26.02. – 10.04.2025

Förderquote: 80 % der max. förderfähigen Kosten, die 20.000 € betragen

Wer kann Anträge stellen? Projektträger:innen können sein:

  • Juristische Personen des privaten Rechts 
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts 

Was wird gefördert? Gefördert werden Kleinprojekte, die den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Beispiele:

  • Investive Infrastrukturmaßnahmen: Bänke, Hinweistafeln, Spielplatz- oder Mehrgenerationenplatz-Ausstattungen
  • Nicht-investive Maßnahmen: Workshops, Printmedien

Welche Projekte sind ausgeschlossen? Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen
  • Wirtschaftsnahe Projekte oder Maßnahmen der Wirtschaftsförderung
  • Projekte von Unternehmen (außer Kleinstunternehmen der Grundversorgung und gemeinnützigen Unternehmen)
  • Beihilferechtlich relevante Maßnahmen
  • Gemeindliche oder hoheitliche Pflichtaufgaben
  • Einzelne energetische Maßnahmen (z. B. PV-Anlagen, Energiegewinnungsanlagen)

Besonderheit: Geförderte Projekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Dies bedeutet:

  • Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit oder Nutzung
  • Signifikanter öffentlicher Nutzen, der das Eigeninteresse der/s Antragsteller:in überwiegt

Haben Sie eine Idee, die den ländlichen Raum stärkt? Dann reichen Sie Ihren Antrag ein und gestalten Sie die Zukunft der Region HIM aktiv mit!

Bei Fragen und Interesse an dem Förderprogramm können Sie sich an Alexander Jaegers vom Regionalmanagement wenden. Er ist telefonisch unter der Festnetznummer 02561 917169 - 3 und der Mobilnummer 0178-455 4509 sowie per Mail an regionalmanagement@leader-him.de erreichbar.

Alle Dokumente für die Antragstellung finden Sie im hier.